LG Nürnberg-Fürth: Ausführliche Zusammenfassung eines Romans verletzt Urheberrecht

LG Nürnberg-Fürth: Ausführliche Zusammenfassung eines Romans verletzt Urheberrecht

Die ausführliche Inhaltsangabe eines Romans ist eine Urheberrechtsverletzung, wenn das zusammengefasste Werk wiedererkennbar ist (LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 28.06.2024 - Az.: 19 O 5537/23).

Ein Kinderbuchverlag verklagte einen Schulbuchverlag, weil dieser in einer Ausgabe für Lehrer eine ausführliche Inhaltsangabe sowie Textzitate (ca. 1 Seite Inhaltsangabe und 20 Zitate) aus dem Roman veröffentlicht hatte":

Extern: https://www.dr-bahr.com/news/ausfuehrliche-zusammenfassung-eines-romans-verletzt-urheberrecht.html

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