Die ausführliche Inhaltsangabe eines Romans ist eine Urheberrechtsverletzung, wenn das zusammengefasste Werk wiedererkennbar ist (LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 28.06.2024 - Az.: 19 O 5537/23).
Ein Kinderbuchverlag verklagte einen Schulbuchverlag, weil dieser in einer Ausgabe für Lehrer eine ausführliche Inhaltsangabe sowie Textzitate (ca. 1 Seite Inhaltsangabe und 20 Zitate) aus dem Roman veröffentlicht hatte":
Extern: https://www.dr-bahr.com/news/ausfuehrliche-zusammenfassung-eines-romans-verletzt-urheberrecht.html