OLG Hamburg: Online-Shop muss keinen Gastzugang bereitstellen
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Ein Online-Shop, der als Marktplatz fungiert, ist rechtlich nicht verpflichtet, seinen Nutzern einen Gastzugang zur Verfügung zu stellen. Vielmehr darf er eine Registrierung verlangen, sofern diese nur ein Passwort zusätzlich zu den bei einer Gastbestellung ohnehin erhobenen Daten verlangt (OLG Hamburg, Urt. v. 27.02.2025 - Az.: 5 U 30/24).