OLG Hamburg: Online-Shop muss keinen Gastzugang bereit­stellen

OLG Hamburg: Online-Shop muss keinen Gastzugang bereit­stellen

Ein Online-Shop, der als Markt­platz fungiert, ist rechtlich nicht verpflichtet, seinen Nutzern einen Gastzugang zur Verfügung zu stellen. Vielmehr darf er eine Regis­trierung verlangen, sofern diese nur ein Passwort zusätzlich zu den bei einer Gastbe­stellung ohnehin erhobenen Daten verlangt (OLG Hamburg, Urt. v. 27.02.2025 - Az.: 5 U 30/24).

Extern: https://www.dr-bahr.com/news/online-shop-muss-keinen-gastzugang-bereit-stellen.html

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